Vollmacht Vordruck

Vollmacht Vordruck
Vollmacht Vordruck

Vollmacht Vordruck für Bankgeschäfte

Wenn Bankgeschäfte nicht selber erledigt werden können, so wird der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten diverse Vollmachten einräumen. Dabei ist eine Bankvollmacht ein Dokument, mit welchem man eine Person des Vertrauens dazu bevollmächtigt, Bankgeschäfte im eigenen Namen durchzuführen. Es ist wichtig zu wissen, dass bei jeder Bank, wo Bankgeschäfte abgewickelt werden sollen, eigene Vollmachten hinterlegt werden müssen. Dafür haben die Kreditinstitute Vollmacht Vordrucke, welche sie bei Bedarf ausfüllen.

Um eine Bankvollmacht zu erteilen, müssen der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte gemeinsam bei der Bank erscheinen und sich anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses legitimieren. Es gibt auch die Möglichkeit eine dritte Person mit einem formlosen Brief für ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft zu bevollmächtigen. Das kann beispielsweise eine einmalige Geldabhebung durch einen Bevollmächtigten für einen Vollmachtgeber sein. Dafür genügt es, wenn der Vollmachtgeber eine formlose schriftliche Vollmacht ausstellt, welche folgenden Wortlaut als Muster haben kann:

 

„Hiermit bevollmächtige ich _________________(Name des Bevollmächtigten), von meinem Konto ___________________(Kontonummer) bei der ______________________(Kreditinstitut) einmalig einen Betrag in Höhe von EUR ____________(Betrag) in meinem Namen abzuheben. Diese Vollmacht ist Gültig am ________________(Datum).“

 

Formvorschriften im Vollmacht Vordruck

Wenn eine bestimmte Stückelung durch den Vollmachtgeber gewünscht wird, so ist diese ebenfalls anzugeben. Eine zeitliche Befristung dieser Vollmacht und der Hinweis, dass diese einmalig gelten soll, ist wichtig, damit kein Missbrauch durch den Bevollmächtigten betrieben werden kann. Wie bei jeder Vollmacht ist es wichtig, dass der vollständige Name, Adresse und gegebenenfalls Telefonnummer des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers angegeben werden. So sind beide Parteien identifizierbar.

Die Vollmacht muss zudem vom Vollmachtgeber unterschrieben werden. Bei einer Auszahlung wird der Bankmitarbeiter die Einzelvollmacht hinter die Auszahlungsquittung heften und beides in dem Kreditinstitut archivieren. Wenn der Vollmachtgeber regelmäßig sein Geld durch Dritte abholen lassen möchte, so ist es hilfreich, einen Vollmacht Vordruck anzulegen, welchen dieser regelmäßig nutzen kann. So kann eine aufwendige Neuerstellung vermieden werden.

Wenn umfassende Bankgeschäfte getätigt werden sollen, so muss die Muster Vollmacht um die Rechtsgeschäfte erweitert werden, welche durch den Bevollmächtigten durchgeführt werden sollen. Das kann beispielsweise die Eröffnung oder Schließung von Konten, die Durchführung von Überweisungen, das Anlegen von überschüssigen Geldern oder das aufnehmen von Krediten sein. Auch hier kann theoretisch die umfassende Generalvollmacht durch den Vollmachtgeber formfrei erstellt werden.

Es ist ebenfalls denkbar, dass formfrei durch den Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten aufgetragen wird, eine bestimmte Anzahl von Aktien eines Unternehmens zu erwerben. Jedoch sind die Rechtsgeschäfte so weitreichend, dass die Kreditinstitute ausschließlich ihre eigenen Vollmacht Vordrucke akzeptieren, in welchen der Bevollmächtigte ebenfalls sämtliche Rechtsgeschäfte in einer Bank tätigen kann. Die Vollmacht Vordrucke der Bank sind standardisiert und somit rechtssicher. Nur für kleinere Rechtsgeschäfte ist es üblich, dass der Vollmachtgeber formfrei eine Vollmacht ausstellen darf. Wie erwähnt sind das z.B. Barabhebungen.

Eine Überweisung kann durch den Vollmachtgeber vorher ausgefüllt werden und dem Bevollmächtigten mitgegeben werden. Dafür ist keine separate Vollmacht erforderlich. Überweisungsvordrucke erhält der Bevollmächtigte auch ohne eine Vollmacht blanko vom Kreditinstitut. Diese liegen meistens in den Service Bereichen aus.

Es ist weiterhin zu erwähnen, dass das Ausstellen einer Bankvollmacht mit Hilfe eines Vollmacht Vordrucks der Bank für den Kontoinhaber und Vollmachtgeber kostenlos ist. Für diese Dienstleistung darf kein Kreditinstitut eine Gebühr verlangen.

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