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Welche Gemeinsamkeit haben Jesus und ein Anwalt? Klingt absurd, denken Sie? Naja, beide sind sozusagen mit einer Vollmacht ausgestattet. Den Nachweis bei Jesus Christus findet sich bekanntermaßen in der Bibel wieder. Beim Anwalt ist es jedoch so, dass eine Vollmacht ihn dazu ermächtigt, im Namen seines Mandanten zu handeln. Die Vollmacht ist ein sehr altes und wichtiges rechtliches Instrument, um die Interessen eines anderen zu vertreten. Im Laufe unserer Zeit hat diese immer mehr an Bedeutung gewonnen. Je komplexer und umfangreicher ein Prozess wird, umso sinnvoller wird es, gewisse Teilbereiche zu distribuieren. Ohne die Möglichkeit der Vollmachterteilung käme man in der heutigen Welt nur schwerlich zurecht.
Die Generalvollmacht
Es gibt unterschiedliche Arten einer Vollmacht, jedoch sticht eine insbesondere hervor: Die Generalvollmacht. Eine Person die generalbevollmächtigt ist, kann den Vollmachtgeber in sämtlichen gesetzlichen und rechtlichen Bereichen vertreten. Ausgenommen davon sind Rechtsgeschäfte, die höchstpersönlich sind, wie etwa die Erstellung eines Testamentes. Sicherlich können Sie sich nun in etwa die Tragweite einer Generalvollmacht ausmalen, die nach der Erteilung wirksam wird. Nur eine kompetente, Ihnen sehr gut vertraute und seriöse Person sollte eine solche Vollmacht erhalten.
Aus welchen Gründen wird eine Generalvollmacht erteilt?
Seit Jahren ist im geschäftlichen Bereich die Ausstellung einer Generalvollmacht gang und gäbe. Dass Sportler oder Künstler einen Agenten oder auch Manager beschäftigen, ist inzwischen durchaus üblich. Dieser regelt sämtliche geschäftlichen Verpflichtungen und kümmert sich um das Alltagsgeschäft en détail. Dies wäre jedoch ohne die Möglichkeit des Erteilens einer Vollmacht rechtlich gar nicht möglich.
Mithilfe einer Generalvollmacht kann man darüber hinaus einer Person ein spezielles Stellvertreterrecht aussprechen. Ein Beispiel ist hier die Übertragung der Verwaltung eines Mietshauses mithilfe einer Generalvollmacht. Im privaten Bereich kommt diese Bevollmächtigung meist dann zum Einsatz, wenn ein bestimmter Anlass eintritt. Dabei kann es sich um außergewöhnliche Situationen wie etwa bei einem Unfall oder einer schweren Krankheit handeln. In solchen Fällen kann die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen sehr stark eingeschränkt sein, bzw. diese kann gänzlich ausgeschaltet sein. Wer dann nicht durch eine Generalvollmacht vorgesorgt hat, wird von Amtswegen einen gesetzlichen Betreuer zugeteilt bekommen. In der Regel kennt der Betreuer die Person nicht und alle Entscheidungen werden auf dieser Basis getroffen. Dass dann eine Entscheidung im Sinne des Betroffenen erfolgt, ist wohl eher reine Glückssache. Wäre eine Ihnen vertraute Person mit einer Generalvollmacht ausgestattet, so würden wichtige Entscheidungen wohl in Ihrem Sinne erfolgen.
Was müssen Sie bei einer Generalvollmacht im Privatbereich beachten?
Bei der Formulierung sollten Sie auf präzise und möglichst umfassende Angaben achten. In einer solchen Vollmacht können Sie den Bevollmächtigten mit der Vermögensverwaltung, einem Prozessbefugnisrecht, mit der Regelung Ihrer Bankgeschäfte und weiteren wichtigen Dingen betrauen. Auch Fragen bezüglich einer Pflegschaft, dem Einsatz von Medikamenten und der Betreuung können hier verbindlich geregelt werden.
Welche offizielle Form muss die Generalvollmacht haben?
Eine bestimmte Form ist nach § 167 Abs. 2 BGB nicht einzuhalten, um eine Gültigkeit zu erlangen. Einige müssen jedoch müssen von einem Notar beglaubigt werden. Beispiele sind hier: Eine Grundbucheintragung, die Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrages oder der Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages. Wirksam kann eine Generalvollmacht nur durch die notarielle Beglaubigung werden.
Welcher Person sollten Sie eine Generalvollmacht erteilen?
Durch die Generalvollmacht hat der Bevollmächtigte das Recht, den Vollmachtgeber rechtswirksam zu vertreten. Daher ist es unerlässlich, dass Sie eine solche Vollmacht ausschließlich einer vertrauenswürdigen Person ausstellen. Bei Ihrer Auswahl sollten Sie auch den Zweck der Bevollmächtigung beachten und mit höchsten Ansprüchen an diese Angelegenheit herantreten. Viele Menschen greifen dabei auf die nächsten Verwandten zurück, etwa wenn es um die Ausstellung einer Generalvollmacht bei Geschäftsunfähigkeit geht. Manchmal wird jedoch durch die Übertragung einer solch hohen Verantwortung der Familienfrieden empfindlich gestört. Bedenken Sie darüber hinaus, dass Vollmachten, die sich auf das Geschäftsmetier beziehen, besser an eine wirtschaftlich und juristisch ausgebildete Person ausgestellt werden sollte. Führen Sie intensive Gespräche mit Personen, die hier in Betracht kommen und überprüfen Sie deren Kompetenzen so genau wie nur möglich.