Generalvollmacht Vorlage

Generalvollmacht Vorlage
Generalvollmacht Vorlage

Was ist eine Generalvollmacht Vorlage

In diesem Artikel soll nun die Variante der Gesundheitsvollmacht genauer betrachtet werden. Dafür gibt es vielfach eine Generalvollmacht Vorlage, welche mit sehr wenig zeitlichem Aufwand individuell angepasst werden kann.

Bei einem Vollmacht Vordruck im medizinischen Bereich wird als erstes immer mit angegeben, dass diese Gesundheitsvollmacht zur Vorlage beim Arzt und in Krankenhäusern anzuwenden ist. Weiterhin wird der Vollmachtgeber in dem Vollmacht Muster aufgeführt. Hierbei werden der Vor- und Zuname, das Geburtsdatum und die Adresse angegeben. Der nächste Punkt ist die bevollmächtigte Person. Es ist auch möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Dabei sind der Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Adresse und Telefon anzugeben. Wenn keine besondere Angabe bei den Bevollmächtigten vorhanden sind, dann sind beide jeweils einzeln vertretungsberechtigt.

Meistens folgt in einer Generalvollmacht Vorlage für medizinische Zwecke nun ein Passus, wo der behandelnde Arzt berechtigt und verpflichtet wird, dem Bevollmächtigten über Erkrankung und Zustand aufzuklären. Weiterhin wird aufgeführt, dass der Vollmachtgeber den Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbindet. Wenn dauerhafte oder vorübergehende krankhafte Störungen vorliegen, welche die Einwilligungs- und Äußerungsfähigkeit in Bezug auf medizinisch pflegerische Behandlung einschränken, dann soll die Vollmacht alle persönlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesundheitssorge abdecken. Es folgt eine Aufzählung von Maßnahmen, für welche die Gesundheitsvollmacht dienen soll.

Maßnahmen, die die Gesundheitsvollmacht abdeckt

Nach § 1904 BGB wird eine Einwilligung in Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und zur Heilbehandlung sowie in sämtliche ärztliche Eingriffe erteilt. Weiterhin können diese widerrufen oder abgelehnt werden. Diese Einwilligung gilt auch dann, wenn mit der Durchführung, Abbrechen oder Unterlassen dieser Maßnahme verbunden wäre, dass der Vollmachtgeber schwere oder länger dauernde gesundheitliche Schäden erleiden könnte oder die Todesfolge eintreten könnte. Somit wird dem Bevollmächtigten ein umfangreicher Handlungsspielraum ermöglicht. Hier zeigt sich noch einmal, wie wichtig es ist, dass eine Generalvollmacht nur an Personen ausgestellt werden darf, welchen man blind vertrauen kann.

Ein weiterer Punkt ist die Bestimmung des Aufenthalts. So kann der Generalbevollmächtigte festlegen, ob der Vollmachtgeber zu Hause verbleiben darf oder in einem Krankenhaus bzw. Pflegeheim untergebracht werden soll.

Nach § 1906 BGB kann der Bevollmächtigte über die Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung bzw. über unterbringungsähnlichen oder freiheitseinschränkenden Maßnahmen wie Bettgitter, Medikamenten zum Ruhigstellen oder Ähnlichem entscheiden.

In einem Generalvollmacht Vordruck kommt ein Passus vor, wo der Vollmachtgeber ergänzend zu den fertig formulierten Absätzen noch eigenen Angaben formulieren kann. So kann der Vollmachtgeber noch aufführen, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht sind und unnötiges Leiden zu vermeiden ist. Auch die Verabreichung von Fremdblut bei Unfällen kann noch präzisiert werden.

Abschließend kommt ein Textbaustein vor, welcher klarstellt, was zu tun ist, wenn der Vollmachtgeber keine weiteren ergänzenden Bestimmungen formuliert. So werden in einem solchen Fall die allgemeinen ethischen Grundsätze, welche von der Deutschen Bundesärztekammer bereits im September 1998 festgelegt worden sind, zur Anwendung gebracht. Maßnahmen zur Verlängerung des Lebens dürfen in Übereinstimmung mit dem Willen des Patienten unterlassen oder nicht weitergeführt werden, wenn diese nur den Todeseintritt verzögern würden und die Krankheit in ihrem Verlauf nicht mehr aufgehalten werden kann.

Abschließend wird der Vollmachtgeber aufgefordert, seine Vollmacht zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Eine bezeugende Person, welche bezeugen kann, dass der Vollmachtgeber seine Vollmacht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und aus eigenem Willen abgegeben hat, muss ebenfalls unterschreiben.

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